Seebestattungen erfolgen stets in einem Abstand von mindestens 3 Seemeilen zur Küste. Des Weiteren wird die Urne auf „rauem Grund“ beigesetzt, also auf Seegebieten außerhalb der Reichweite von Fischern und Wassersportlern.
Seebestattungen erfolgen stets in einem Abstand von mindestens 3 Seemeilen zur Küste. Des Weiteren wird die Urne auf „rauem Grund“ beigesetzt, also auf Seegebieten außerhalb der Reichweite von Fischern und Wassersportlern.
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